Vorschule
Im Allgemeinen ist mit dem Begriff "Vorschule"
die (bildungsorientierte) Erziehung eines Kindes vor dem
Schuleintritt gemeint. Meistens erfolgt diese in Form des
Kindergartenbesuchs oder in separaten Einrichtungen für die
Vorschule. Obwohl die Handhabung der Vorschulerziehung in den
verschiedenen deutschsprachigen Staaten eher unterschiedlich
gehalten wird, ist allen in der Regel gemeinsam, dass sie dem
allgemeinen Ziel der Vorbereitung der Kinder auf die schulischen
Leistungen, sowie im Besonderen dem Abbau der Benachteilungen von
Kindern (bedingt durch deren soziale Herkunft) dienlich sind. Wie
bereits erwähnt wird die vorschulische Erziehung häufig von
Kindergärten ausgeübt. Diese können von Kindern ab dem dritten
Lebensjahr besucht werden, wobei in diesen Einrichtungen (im
Vergleich zu Schulen) kein allgemeinverbindlicher Lehrplan gilt.
Dementsprechend obliegt die inhaltliche Gestaltung, sowie das Recht
zur Festsetzung der geplanten Bildungsziele dem jeweiligen Träger
der einzelnen Einrichtung. Dennoch hat sich diesbezüglich in den
meisten Bundesländern zwischenzeitlich die Praxis durchgesetzt,
dass mit Hilfe von Bildungsplänen und den darin enthaltenen
Vereinbarungen mit den entsprechenden Trägern, eine zumindest
weitgehende Form von Verbindlichkeit in der vorschulischen
Erziehung der Kinder in Kindergärten erlangt wird. Im Ergebnis kann
somit festgehalten werden, dass die Kindergartenpädagogik zwar
verschiedene Schwächen aufweist, diese aber vor allem vor dem
Hintergrund, dass der Kindergarten letztlich aber ein ideales
Bildungsmilieu der Frühbildung bei Kindern darstellt, in einem
erträglichen Verhältnis zu den Vorzügen solcher Einrichtungen
stehen.